Wer auf Reisen geht, muss im Vorfeld einige administrative Schritte gehen, auch wenn dies meist ein nerviges Thema ist, im Allgemeinen, gerade wenn man von seinem Ersparten reist, viel Geld sparten kann. In Abhängigkeit von der Reisedauer macht es oftmals Sinn den Mietvertrag zu kündigen oder die Wohnung unterzuvermieten. Des Weiteren sind bestehende Verträge oftmals nicht mehr notwendig, denn auf Reisen bringt der Internet- oder Telefonanschluss oder auch der bestehende Handyvertrag keinen Mehrwert.
Der fast wichtigste Punkt ist jedoch der Reisepass, den man auf Gültigkeit überprüfen sollte und es eventuell sogar in Frage kommt, einen zweiten Reisepass, je nach Reiseroute zu beantragen. Die wichtigen Informationen zu all diesen Punkten haben wir nachfolgend für euch zusammengestellt.
Erledigungen beim Einwohnermeldeamt
Vor der Reise gibt es einige Erledigungen, die beim Einwohnermeldeamt abzuarbeiten sind. Punkte sind hier vor allem die eventuelle Abmeldung des Wohnsitzes sowie der Beantragung einer Reisepasses und des internationalen Führerscheins.
Ausführliche Informationen findest du nachfolgend.
Abmeldung des Wohnsitzes
Hast du dich entschlossen deine Wohnung komplett aufzugeben oder unterzuvermieten, ist der nächste Schritt der Gang zum Einwohnermeldeamt, um dich abzumelden. Bei einer Untervermietung ist dies nicht zwingend notwendig.
Die Abmeldung hat aber den Vorteil, dass du dadurch ab diesem Zeitpunkt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr steuerpflichtig bist (gilt generell bei einer Anwesenheit von weniger als 80 Tagen/Jahr) und du zum anderen deine Krankenkasse kündigen.
Du erhältst in auf deinem Personalausweis anstatt einer Adresse den Verweis „Keine Wohnung in Deutschland“ sowie eine Abmeldebestätigung, die du als Anhang bei Sonderkündigungen (siehe nachfolgend) als Nachweis mitsenden kannst.
Beantragung oder Verlängerung von Ausweisdokumenten
Um überhaupt in ein anderes Land zu reisen, ist ein Ausweisdokument das A und O. Du solltest deinen Reisepass daher mindestens sechs Wochen vor deiner Abreise beantragen bzw. auf Gültigkeit überprüfen. Zwar kannst du dir auch bei einer kurzfristigen Abreise einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen und dir das „echte“ Dokument von Freunden oder Familie abholen (Achtung: Vollmacht notwendig) und nachschicken lassen, aber einige Länder erkennen einen vorläufigen Reisepass nicht an und lassen dich folglich nicht einreisen.
Dein Reisepass sollte des Weiteren mindestens sechs Monate über die geplante Reisedauer hinaus gültig sein, da dies häufig ein Kriterium bei der Vergabe von Visa ist und weniger Probleme bei der Einreise in die verschiedenen Länder hast.
Der Personalausweis ist als Ausweisdokument prinzipiell nur in der EU gültig und reicht daher bei Reisen innerhalb der EU vollkommen aus, sodass auf einen Reisepass verzichtet werden kann.
Es macht jedoch trotzdem Sinn auch im nicht EU-Ausland einen Personalausweis dabei zu haben, da du so nicht permanent den klobigen Reisepass mit dir herumschleppen musst und in der Regel als Identitätsnachweis bzw. als Altersnachweis ausreichend ist.
Überprüfe somit auch deinen Personalausweis auf Gültigkeit und verlängere diesen, wenn notwendig, ebenso frühzeitig, wie den Reisepass.
2. Reisepass
Möchtest du Länder bereisen, die untereinander im Konflikt stehen (z.B. Israel und Iran) kann es sinnvoll sein einen zweiten Reisepass zu beantragen, da du mit einem Visumsstempel des einen Landes im Zweifelsfall nicht in das andere Land einreisen darfst.
Hierzu fragst du am Besten bei deinem Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt nach, da diese dieses Dokument nur im begründeten Einzelfall ausstellen dürfen. Auch gibt es keine Regel, welche Dokumente hierfür vorgelegt werden müssen, grundsätzlich muss aber ein konkretes Reiseanliegen vorliegen, welches auch belegt werden muss.
Internationaler Führerschein
Ein weiteres Dokument, welches du auf deiner Reise mitführen solltest ist der internationale Führerschein. Dieser stellt eine mehrsprachige Übersetzung deines EU-Führerschein dar und besitzt dadurch auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union Gültigkeit.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen (z.B. Japan).
In der Theorie benötigst du dieses Dokument, wenn du z.B. ein Auto leihen möchtest oder mit einem Fahrzeug in eine Polizeikontrolle kommst.
In der Realität haben wir dieses Dokument bisher nie gebraucht, es wurde weder von Verleihfirmen gefordert noch wollte es jemals ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sehen.
Aber hier gilt unserer Ansicht nach sicher ist sicher.
Kündigungen
Kündigung der Wohnung bzw. Untervermietung
Deine Wohnung oder dein WG-Zimmer wirst du in der Zeit deiner Reise nicht brauchen, sofern du nicht spontan beschließt deine Reise irgendwann zu beenden und nach Hause zurückzukehren. In Abhängigkeit der Wohnsituation bestehen verschiedene Optionen, wie du damit umgehen kannst.
Die eine Option ist, dass du dein Mietverhältnis beendest und einfach aus deiner Wohnung ausziehst. Hierbei wirst du die gewöhnliche Kündigungsfrist von drei Monaten beachten müssen und kannst diese Zeit nutzen alles was du nicht mehr benötigst zu verkaufen. Sprich deinen Nachmieter (sofern er dir bekannt ist) darauf an, ob er gewisse Dinge wie die Küche, Vorhänge oder Möbel übernehmen und von dir ablösen möchte. Sonst eignen sich Verkaufsportale wie EBAY Kleinanzeigen nicht mehr benötigte Sachen loszuwerden. Bei kleineren Sachen ist auch der Flohmarkt eine gute Wahl. Den Rest solltest du einlagern, damit du bei deiner Rückkehr nicht alles neu erwerben musst.
Die andere Option ist die (möblierte) Zwischenvermietung. Dies bietet sich gerade in Städten an, da hier chronischer Wohnungsmangel herrscht und du einfach über eine Annonce, Social Media oder über Freunde einen Untermieter finden wirst. Der Vorteil ist, dass du nach Abschluss deiner Reise einfacher wieder in dein gewohntes Umfeld zurückkehren kannst. Bei einer Zwischenmiete musst du aber überprüfen, ob dies gemäß deines Mietvertrages zulässig ist und, ob dein Vermieter diesem zustimmen muss.
Gehört dir die Immobilie ist eine Vermietung vermutlich der beste Weg, da ein Leerstand über den Reisezeitraum nur zusätzliche Kosten erzeugt, welche du so vermeiden kannst. Hier kann man auch über andere Optionen, wie z.B. AirBnB nachdenken, da diese im Zweifelsfall sogar noch mehr Geld generieren und du somit dein Reisebudget aufstocken kannst.
Sonderkündigungsrecht
Hast du dich für eine Beendigung deines Mietvertrages entschieden solltest du auch alle mit der Wohnung in Verbindung stehenden Verträge, z.B. den Telefon- und Internetanschluss beenden.
Hier räumen dir bei einem Weggang ins Ausland (Abmeldebestätigung Einwohnermeldeamt notwendig!) eigentlich alle Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht ein, da du die zur Verfügung gestellten Leistungen nicht mehr nutzen kannst.
Meist kannst du hierzu ein Formblatt auf der Internetseite finden, welches du herunterladen und ausfüllen kannst. Ist dies nicht der Fall reicht in der Regel eine formlose, schriftliche Kündigung die aber Dokumentenstatus haben sollte, da eine z.B. eine Kündigung per Email ggf. nicht akzeptiert wird.
Kündigung bzw. Änderung des Mobilfunkvertrags
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union besteht keine Notwendigkeit einen bestehenden Mobilfunkvertrag zu kündigen, da seit 2017 für Reisen ins europäische Ausland keine zusätzlichen Entgelte mehr verlangt werden dürfen. Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt kann der Mobilfunkanbieter jedoch Zusatzgebühren verlangen, ist jedoch verpflichtet dich hierüber im Vorfeld in Kenntnis zu setzen.
Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union werden weiterhin Roaminggebühren fällig, die durchaus saftig ausfallen können. Mit unserem bestehenden Vertrag kosten Telefonate im Ausland bis zu 2,49 Euro/min und ein Datenpaket mit 6 MB 1,99 Euro.
Daher ist es bei längeren Reisen sinnvoll sich mit seinem Mobilfunkanbieter in Verbindung zu setzen und entweder den Vertrag mit Ablauf der Vertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, eine Vertragsstilllegung für den Zeitraum der Reise zu fordern oder es mit dem Sonderkündigung zu versuchen.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Vertrag auf eine kostengünstige Vertragsoption mit wenig inkludierten Leistungen herunterzufahren.
Im Ausland kann man sich vor Ort eine lokale SIM-Karte kaufen, die meist den deutlich besseren Deal darstellt.
Vollmachten
Eine der letzten Sachen, die du vor deiner Abreise machen solltest, ist das du Familienangehörigen oder Freunden Vollmachten zur Verfügung stellst, damit sie in deinem Namen mit Behörden, Ämtern oder auch Ärzten Kontakt aufnehmen dürfen und offene Sachverhalte, welche nach deiner Abreise auftreten, klären können.
Eine Auswahl möglicher Vollmachten findest du z.B. unter www.kostenlose-vordrucke.de/vollmachten.
Mach dir am Besten frühzeitig Gedanken, wem und für was du eine (General-)Vollmacht ausstellen möchtest. Du solltest hierfür aber nur wirkliche Vertrauenspersonen auswählen.
Reist du mit deinem Partner oder einem Freund kann es sinnvoll sein sich hier gegenseitig eine Vollmacht auszustellen. Beispielsweise dürfen in einem medizinischen Notfall Informationen nur an direkte Familienangehörige oder Ehepartner weitergegeben werden. Reist ihr aber als unverheiratetes Paar oder Freunde kann dies im Notfall zum echten Problem werden. Hierbei solltest du die Weitergabe medizinischer Informationen erlauben, ggf. auch die Erlaubnis über Behandlungen zu entscheiden und deinem Partner oder Freund bevollmächtigen in deinen Sinne finanzielle Entscheidung für dich treffen zu dürfen.
Du siehst also, das Thema Vollmacht für den (Reise-)Partner oder auch für Daheimgebliebene ist durchaus sensibel und du solltest dir genau überlegen, wie umfangreich du einen Dritten in dich betreffende Entscheidungen involvieren willst. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorgang, welcher jeder individuell für sich selbst beantworten muss.
Beantragung eines Visums
Während der Vorbereitung der Reise kann es Sinn machen ein Visum für geplante Reiseländer zu beantragen. Entweder, weil man länger im Land bleiben, als es mit einem Visum on Arrival (z.B USA) möglich ist, man ein Work-, oder Work and Travel Visum (z.B. AUS, NZL, CAN) beantragen möchte oder man das Visum nur im Herkunftsland (z.B. RUS, CHN) beantragen kann.
Damit du dir einen Überblick über die verschiedenen Visumsoptionen verschaffen kannst, solltest du dir einen Überblick auf der Seite des Auswärtigen Amtes verschaffen.
Im nächsten Schritt solltest du die Homepage der für dich zuständigen Auslandsvertretung deines Reiseziels besuchen, da du hier in der Regel erfährst, welche Dokumente für ein Visum von Nöten sind.
Für manche Länder (z.B. RUS) ist es notwendig das Visum über eine spezielle Agentur zu beantragen, da es dir ansonsten passieren kann, dass du entweder sehr lange Wartezeiten auf das Visum hast oder es abgelehnt wird.
Wir möchten dir auch die Möglichkeit geben von unseren Erfahrungen bei der Beantragung des Visums bereits besuchter Länder zu profitieren. Hierzu kannst du einfach das entsprechende Land in unseren Reiseziele aufrufen und unsere Informationen nachlesen.